Recherchegruppe Bayern

Der Bayerische Journalisten-Verband steckt in der größten Krise seiner Geschichte. Es fehlen die Erfolge bei Tarifverhandlungen und die Serviceleistungen für die Mitglieder sind dürftig. Obwohl es reichlich Verbesserungsvorschläge gibt, geht es mehr um Pöstchen und Machtstrukturen, als um einen lebendigen Verband.

24 Februar 2005

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Geburtstagsfeier auf Verbandskosten

Wie mir meine Späher melden, soll der BJV-Vorstand beschlossen haben, der Geschäftsführerin Ancker für schlappe 10.000 € eine kleine Geburtstagsfeier auszurichten.

Unabhängig davon, dass wir so abermals erfahren, wozu Gewerkschaften gut sind, nämlich die Beitragsbeute an die Apparatschiks zu verteilen, sollte man nach dem Motto "Jeden Tag eine gute Tat" überlegen, wie man zusätzlich Freude aufkommen lassen kann.

Die Kostenübernahme in Höhe von 10.000 € ist steuerlich eine (verdeckte) zusätzliche Zahlung von Arbeitsentgelt und für die Einkommensteuer diesem zuzurechnen. Da Frau Ancker eine sogenannte "Besserverdienende" ist, dürften für Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer schon mindestens 30 % draufgehen. Die Kostenübernahme ist aber zusätzlich auch (im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen) sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet für die Arbeitnehmerin ca. 20 % Abzug. Von 10.000 € können also bei Frau Ancker nur 5.000 € ankommen.

Doch damit nicht genug. Der BJV muß auf den Ursprungsbetrag weitere ca. 20 % Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung zahlen, der Aufwand wächst also auf mindestens 12.000 €. Das gilt aber nur für den - unwahrscheinlichen - Fall, daß der BJV mit Frau Ancker über die zusätzliche Entgeltzahlung eine vorherige Vereinbarungs trifft und Steuer- und Sozialversicherungsanteile zeitnah einbehält und abführt. Wenn aber - eher wahrscheinlich - der BJV die 10.000 € ("brutto für netto") erst einmal für die Feier verjuxt, wird die Sache richtig teuer.

In einem solchen Fall ist nämlich von einer "Nettolohn-Vereinbarung" auszugehen, d.h. es muß aus dem gezahlten Netto-Betrag (10.000 €) auf den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Brutto-Betrag hochgerechnet werden. Dieser dürfte bei ca. 25.000 € liegen. Die Folge: Steuern und Versicherungen werden aus diesem fiktiven Brutto-Betrag errechnet.

Der Beschluß des BJV sieht also in Zahlen mutmaßlich so aus:
10.000 € Zahlung für Geburtstagsfeier
15.000 € Steuern und Versicherungen
25.000 € Gesamtaufwand (ohne Rechtsberatung, etc.)
Es gibt zwar nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) .- z.B. Urteil VI R 48/99 - durchaus Möglichkeiten, sich die Feier runder Geburtstage steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Das ist aber an einschränkende Bedingungen geknüpft, die hier vermutlich nicht erfüllt sind: So muß u.a. der Arbeitgeber als Gastgeber auftreten und die Gästeliste allein bestimmen sowie die Feier in den Betriebräumen des Arbeitgebers als betriebliche Veranstaltung stattfinden. Einige wenige private Gäste des Arbeitnehmers sind zugelassen, doch dürfen nach R 70 Abs. 2 Nr. 3a LStÄR 2005 die Aufwendungen für diese 110 € brutto je Person nicht übersteigen, wobei Geschenke einzubeziehen sind.

Nun kämpfen wir alle unentwegt für das Gute. Insbesondere die Steuergerechtigkeit liegt uns sehr am Herzen. Da wäre es doch schade, wenn der unser ganzes Mitgefühl verdienenden Finanzverwaltung aus reiner Unkenntnis ein hübsches Sümmchen entginge, oder? Und wieviel Gutes können erst die Wohltäter von den staatlichen Zwangsversicherungen mit den zusätzlichen Beitrag tun!

Übrigens durften die Mitglieder des Gesamtvorstandes nicht teilnehmen. Sehr merkwürdig für eine Veranstaltung, die ja zumindest offiziell dem BJV nutzen sollte.