Recherchegruppe Bayern

Der Bayerische Journalisten-Verband steckt in der größten Krise seiner Geschichte. Es fehlen die Erfolge bei Tarifverhandlungen und die Serviceleistungen für die Mitglieder sind dürftig. Obwohl es reichlich Verbesserungsvorschläge gibt, geht es mehr um Pöstchen und Machtstrukturen, als um einen lebendigen Verband.

07 März 2005

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Die Antwort des abgehörten Funktionärs

Freundlicherweise haben wir die Antwort von Klaus Minhardt an Frauke Ancker erhalten. So kann sich jetzt jeder selbst ein Bild des Vorgangs machen.

Sehr geehrte Frau Ancker,

Gerade habe ich mit Befremden Ihren Brief gelesen und muss mich doch sehr wundern. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass es normal ist, die Post anderer Leute ohne deren Wissen und Einverständnis zu lesen. Bei Mitarbeitern ist das zwar möglich, sofern diese darüber informiert wurden und der Betriebsrat zugestimmt hat. Dies ist dann allerdings auf Firmenadressen beschränkt.

Der Gesamtvorstand hatte nur beschlossen, E-Mail-Adressen für die Funktionäre einzurichten. Eine Mitlesegenehmigung wurde nicht erteilt und hätte auch nicht erteilt werden können, da derartige Eingriffe in die Privatsphäre nur mit Zustimmung des jeweils Betroffenen und nicht durch Mehrheitsbeschluss möglich sind. Da hilft auch der Versuch Herrn Höflich zur Abgabe eines Gedächtnisprotokolls zu bewegen nichts. Sie hätten in der folgenden Vorstandssitzung ja das Protokoll rügen können, falls ein so wichtiger Punkt gefehlt haben sollte. Bei mir haben Sie diese Vorgehensweise bereits bei relativ unbedeutendem Anlass gefordert.

Unabhängig von der gerichtlichen Wertung Ihres Verhaltens, sehe ich es als ungeschickt, ungehörig und dreist an. Wie wollen Sie gegen das PAG und die TKÜV argumentieren, wenn Sie selbst diese Methoden anwenden. Da hilft auch kein Kommentar aus einer Wochenschrift zur Rechtfertigung.

Als Juristin sollten Sie auch wissen, dass eine interne Mail nicht verbandsschädigend sein kann. In der Mail wurde auch nur gebeten, E-Mails nicht an die BJV-Adresse zu schicken, da die Geschäftsstelle mitliest.

Auf Bundesebene habe ich nur in unserem Fachausschuss nachgefragt, ob ein derartiges Vorgehen auch in anderen Landesverbänden praktiziert wird. Lediglich die ausgeschlossenen Landesverbände praktizieren dies wohl.

Sie verlangen von mir, mich bei der Geschäftsstelle kundig zu machen. Ich habe mich bei anderen Vorstandsmitgliedern kundig gemacht und erfahren, dass am Tag vorher in der Sitzung genau dieses Thema behandelt wurde. Falls Sie in der Sitzung alles gesagt haben sollten, war ich auch ohne Geschäftsstelle im Bilde.

Als Verteiler habe ich meinen privaten Verteiler verwendet. Eine Richtigstellung lehne ich ab, da der Inhalt des Briefes richtig ist. Eine Beleidigung kann ich nicht erkennen. Es handelt sich um die Wahrheit: Die E-Mail wird mitgelesen.

Es ist auch Tatsache, dass ich sehr aktiv gegen den Abbau von Pressefreiheit und anderer Grundrechte kämpfe. Es verwundert mich, dass Ihnen dies entgangen ist. Sie sollten sich von der Landshuter Erklärung bis zur Resolution von Hannover einmal ansehen, wer diese Resolutionen verfasst hat. Nicht jede Aktivität muss im Scheinwerferlicht stattfinden.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich Herrn von Schmettow beauftragt hatte, das Thema "Schwarzbuch - Abbau Pressefreiheit und Grundrechte" in der Vorstandssitzung in meinem Namen einzubringen. Wie mir mittlerweile bekannt wurde, haben Sie dies verhindert. Diese Art der Zensur ist inakzeptabel und ich fordere Sie auf, derartige Eingriffe in meine Meinungsfreiheit zu unterlassen.

Der Brief bezüglich der Tagung ging schon vor Tagen an Sie und sollte Sie mittlerweile erreicht haben.


Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Klaus D. Minhardt