Recherchegruppe Bayern

Der Bayerische Journalisten-Verband steckt in der größten Krise seiner Geschichte. Es fehlen die Erfolge bei Tarifverhandlungen und die Serviceleistungen für die Mitglieder sind dürftig. Obwohl es reichlich Verbesserungsvorschläge gibt, geht es mehr um Pöstchen und Machtstrukturen, als um einen lebendigen Verband.

17 April 2005

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Anträge für Günzburg

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Entscheidung über die Entlastung des Vorstands wird zurückgestellt, bis der Vorstand über die Zahlungen an Vorstandsmitglieder, Zahlungen an die Geschäftsführerin und die finanzielle und personelle Unterstützung des „Vereins Berliner Journalisten“ und des „Brandenburger Journalisten-Verbands“ hinreichende Auskunft vorgelegt hat.

Mit der Entlastung verzichtet der Verein gegenüber seinen Vorstandsmitgliedern auf eventuelle Rückforderungsansprüche, die aus möglicherweise fehlerhaftem Verhalten erwachsen könnten. Die Entscheidung, auf Ansprüche zu verzichten, setzt die Kenntnis der finanziellen Dispositionen voraus. Diese müssen also dargelegt werden.


Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Mitgliederversammlung mißbilligt es, daß der Landesvorstand ohne Mandat oder auch nur Befassung der Mitgliederversammlung erhebliche finanzielle Mittel des Vereins für die Unterstützung des „Vereins Berliner Journalisten“ und des „Brandenburger Journalisten-Verbands“ aufgewendet hat und sich ebenso ohne Beschluß der Mitgliederversammlung an der weiteren Finanzierung von Rechtsstreiten in diesem Zusammenhang beteiligt. Die Mitgliederversammlung fordert eine umfassende Information durch den Vorstand über den Stand der rechtlichen Auseinandersetzungen mit den sogenannten „Altverbänden“ in Berlin und Brandenburg bezüglich deren Ausschluß aus dem DJV und der Aufnahme sogenannter „neuer“ Verbände. Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, keine Maßnahmen und insbesondere keine finanziellen Dispositionen ohne vorherigen Beschluß der Mitgliederversammlung zu treffen.

Es ist mit innerverbandlicher Demokratie und insbesondere mit dem Haushaltsrecht der Mitgliederversammlung unvereinbar, wenn der Vorstand über lange Zeit – spätestens seit der DJV-Gesamtvor-standssitzung vom 22. Juni 2004 in Schwerin – ohne jede Ermächtigung Mitgliedergelder des BJV für Zwecke anderer Vereine ausgibt und die Mitglieder hierüber nur lückenhaft informiert. Es ist eine Frage der Selbstachtung der Mitgliederversammlung als höchstes Vereinsorgan, die Entscheidungen zu treffen, die der Vorstand auszuführen hat – nicht umgekehrt.

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, sich im Gesamtvorstand des DJV dafür einzusetzen, daß die Rechtsstreitigkeiten mit den sogenannten „Altverbänden“ in Berlin und Brandenburg unverzüglich beendet werden, ggf. durch Klage- bzw. Berufungsrücknahme. Hierzu soll der BJV-Vorstand im Gesamtvorstand des DJV schnellstmöglich entsprechende Anträge einbringen.

Nachdem schon bisher im Streit um den Ausschluß der „Altverbände“ ausschließlich für den DJV nachteilige gerichtliche Entscheidungen ergangen sind und für noch ausstehende Entscheidungen ebenfalls mit dem vollständigen Unterliegen bei denselben Gerichten zu rechnen ist, ist die Fortsetzung der Verfahren angesichts der sehr erheblichen Kosten und der fatalen Auswirkung auf das Ansehen des DJV nicht vertretbar. Die weitere Verfolgung der Ausschlüsse ist aussichtslos. Der DJV muß eine Lösung der Krise unter Einschluß der sogenannten „Altverbände“ finden. Damit dies endlich beginnt, muß der BJV durch Anträge und Zurückhalten von Geld Druck machen.


Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Im Falle einer Kündigung der verlegerischen Leistungen für das „BJV-Journal“ darf ein neuer Auftrag bzw. Vertrag bezüglich Herstellung und Vertrieb nur nach vorheriger Ausschreibung an den Bestbietenden vergeben werden, wobei Vereinsmitglieder bei finanziell und fachlich gleichem Angebot zu bevorzugen sind.

Der Antrag stellt sicher, daß eine eventuelle Neuvergabe der verlegerischen Leistungen beim „BJV-Journal“ zum Wohle des Vereins nach sachlichen Kriterien erfolgt und schon der böse Anschein von Günstlings- und Pfründenwirtschaft vermieden wird. Der Vorstand sollte deshalb diesem Antrag beitreten.


Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der BJV wendet ab sofort die Grundsätze des vom DJV mit vorgeschlagenen Bundesgesetzes über Informationsfreiheit und insbesondere das Akteneinsichtsrecht auf den Verein und seine Mitglieder an.

Wer von anderen etwas fordert, muß auch selbst dazu bereit sein. Informationsfreiheit und Transparenz sind vernünftige Forderungen, in denen der BJV den DJV richtigerweise unterstützt. Es entspricht dem Selbstverständnis des BJV, bei als wichtig erkannten Fragen mit gutem Beispiel (hier für den Bundes- und Landesgesetzgeber und die anderen Verbände des DJV) voranzugehen. Durch die Beschränkung auf die Mitglieder wird der Ausforschung durch Fremde entgegengewirkt, obwohl der BJV ja nichts zu verbergen hat.


Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Satzung des BJV in jeder Fassung, Organbeschlüsse und Grundsätze wie Solidarität oder Vereinstreue begründen weder innerhalb des BJV noch bei der Ausübung der journalistischen Tätigkeit noch sonst eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. BJV-Mitglieder können sich zu allen – auch internen - Fragen frei äußern, auch wenn der Verein zu bestimmten Fragen Aussagen getroffen hat; sie sollen dabei nicht den Eindruck erwecken, für den BJV zu sprechen.

Durch die einseitige Positionierung des BJV als Gewerkschaft und die damit verbundene Einführung nur des Begriffs „Solidarität“ bei gleichzeitiger Weigerung, die Presse- und Meinungsfreiheit in der Satzung zu verankern, ist der Antrag zur Klarstellung geboten. Gerade heute, da kollektive Ideologien out und Selberdenken in sind, darf der BJV nicht in den Verdacht geraten, sich in Richtung auf eine politische Glaubensgemeinschaft zu entwickeln. Der Vorstand sollte deshalb diesem Antrag beitreten.