Recherchegruppe Bayern

Der Bayerische Journalisten-Verband steckt in der größten Krise seiner Geschichte. Es fehlen die Erfolge bei Tarifverhandlungen und die Serviceleistungen für die Mitglieder sind dürftig. Obwohl es reichlich Verbesserungsvorschläge gibt, geht es mehr um Pöstchen und Machtstrukturen, als um einen lebendigen Verband.

03 Mai 2005

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65 Fragen an den Vorstand

Walther Bruckschen kündigt für Günzburg folgende Fragen an:

1. Wie ist es zu erklären, dass sich in den „Erläuterungen zur Abrechnung 2004“ (abgesehen von nicht bezifferten Kosten für den außerordentlichen DJV-Verbandstag in Frankfurt am Main) keine Hinweise auf Kosten finden, die in Zusammenhang mit der Unterstützung der neuen Verbände in Berlin und Brandenburg und mit den zahlreichen Gerichtsverfahren stehen?

2. Welche Geld- und Sachmittel hat der BJV im Jahre 2004 aufgewendet, die ohne den Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und ohne die Gründung neuer Landesverbände nicht angefallen wären? Auf welchen Buchhaltungskonten wurden die Aufwendungen verbucht? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

3. Welche Geld- und Sachmittel hat der BJV im Jahre 2005 aufgewendet, die ohne den Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und ohne die Gründung neuer Landesverbände nicht angefallen wären? Auf welchen Buchhaltungskonten wurden die Aufwendungen verbucht? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

4. Wurden Aufwendungen in beiden Jahren, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und der Gründung neuer Landesverbände stehen, getrennt von den ursprünglich etatisierten (z.B. auf besonderen Buchhaltungskonten) verbucht?

5. Wurden ursprünglich etatisierte Aufwendungen während des Haushaltsvollzugs in solche für den Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und die Gründung neuer Landesverbände umgewidmet bzw. erzielte Einsparungen nicht ausgewiesen, sondern in das „Projekt Berlin-Brandenburg“ umgelenkt? Wurden also die von der Mitgliederversammlung genehmigten Finanzmittel ausschließlich für die genehmigten Zwecke verwendet? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

6. Wie lautet die Bezeichnung des Kontos 3001 der Buchhaltung? Zu welcher Kontenart gehört das Konto?

7. Welche Forderungen hat der BJV derzeit gegen welche Dritte? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

8. Ist der Beschluss des DJV-Gesamtvorstands vom 17./18. Januar 2005 die einzige (rechtliche?) Grundlage für das den so genannten neuen Landesverbänden gewährte zinslose Darlehen von 60.000 Euro?

9. Aufgrund welcher Bestimmung der Satzung des DJV ist in dessen Gesamtvorstand über die Darlehen beschlossen worden? Erwächst aus dem Beschluss für den BJV eine rechtliche Verpflichtung?

10. Aufgrund welcher Bestimmung der BJV-Satzung waren die Vertreter des BJV in der Gesamtvorstandssitzung des DJV am 17./18. Januar 2005 ermächtigt, den BJV zur Ausreichung eines 60.000-Euro-Darlehens an Dritte zu verpflichten? Welcher Art ist die Verpflichtung (schriftlicher Vertrag, mündliche Zusage, etc.)? Welche Vertreter des BJV waren bei der genannten DJV-Sitzung anwesend? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

11. Wie ist es zu erklären, dass vor der Darlehens-Verpflichtung im Gesamtvorstand des DJV kein Gremium des BJV, insbesondere nicht der BJV-Gesamtvorstand, mit der Darlehensgewährung befasst und um Entscheidung bzw. Bindungsermächtigung gebeten wurde?

12. Wie ist es zu erklären, dass auch nach der am 17./18. Januar 2005 eingegangenen Verpflichtung keine Befassung mit der Sache insbesondere im BJV-Gesamtvorstand erfolgte?

13. Ist der Darlehensbetrag von 60.000 Euro schon abgeflossen? Wenn ja: Wann und an wen in welchem (Teil-) Betrag? Wenn nein: Wann soll die Zahlung erfolgen? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

14. Trifft es zu, dass die Auszahlung des/der Darlehen nicht an die so genannten neuen Landesverbände, sondern an den DJV-Landesverband Baden-Württemberg erfolgt? Wenn ja: Warum? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

15. Hat der Darlehensgeber BJV die bei Krediten üblichen Sicherheiten erhalten? Wenn ja: Welche Sicherheiten sind das? Wie hat sich der BJV über deren Werthaltigkeit und Verwertbarkeit vergewissert? Wenn nein: Warum wurde auf Sicherheiten verzichtet? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

16. Welche Vereinbarungen wurden mit wem über die Rückzahlung der Darlehen getroffen? Wann spätestens wird der Darlehensbetrag von 60.000 Euro vollständig an den BJV zurückgeflossen sein? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

17. Auf welchen Betrag in Euro verzichtet der BJV unter Zugrundelegung der vereinbarten Laufzeit dadurch, dass er das/die Darlehen zinslos gewährt? Welcher Betrag ergibt sich nach Aufzinsung?

18. Welche Vorkehrungen hat der BJV zur Vermögenssicherung für den Fall der Insolvenz der Darlehensnehmer getroffen? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

19. Wie ist es zu erklären, dass im Haushalt 2005 Aufwendungen für Rechtsverfolgungskosten bzw. Umlagen des Bundesverbands im Zusammenhang mit dem Komplex Berlin-Brandenburg trotz dahingehender Beschlüsse des DJV-Verbandstags in Hannover nicht vorkommen? Rechnet der BJV damit, von den Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzungen vollständig verschont zu bleiben?

20. Aufgrund welcher Ermächtigung durch die Satzung hat welches Gremium des BJV 20.000 Euro als „Anschubfinanzierung“ für das „Bildportal“ zur Verfügung gestellt? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

21. Ist das Geld bereits geflossen, ggf. teilweise? Wenn ja: An wen?

22. Welche Erkenntnisse hat der BJV über das Unternehmen, das mit der Organisation des Bildportals beauftragt werden soll? Hat der BJV die üblichen Erkundigungen (z.B. bei Wirtschaftsauskunfteien, etc.) vor Beginn der Geschäftsbeziehung eingeholt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

23. Welche Erkenntnisse hat der BJV über die hinter dem Unternehmen, das die Organisation des Bildportal übernehmen soll, stehenden Personen, insbesondere Gesellschafter und Geschäftsführer? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

24. Trifft es zu, dass an dem Unternehmen u. a. eine Person wirtschaftlich beteiligt ist, die das „Projekt Bildportal“ als Funktionär des BJV maßgeblich befördert hat?

25. Seit wann weiß der BJV von dem Interessenkonflikt? Welche Konsequenzen wurden gezogen? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

26. Ist unter „einmaliger Anschubfinanzierung“ ein verlorener Zuschuss zu verstehen? Wer konkret erhält die „Anschubfinanzierung“?

27. Welches Interesse hat der BJV an einem Projekt, das keinen speziellen Bezug zu Bayern hat und für das der DJV finanzielle Unterstützung verweigert? Besteht das Interesse des BJV darin, einem seiner Funktionäre das Unternehmerrisiko abzunehmen?

28. Wozu braucht man ein zusätzliches Bildportal, obwohl es schon mehrere gibt?

29. Hat der BJV vor Bewilligung der „Anschubfinanzierung“ eine Marketingstudie durch Fachleute durchführen lassen, aufgrund derer ein zusätzliches Bildportal geschäftliche Chancen auf Dauer hat? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

30. Geht der BJV lediglich von einer einmaligen „Anschubfinanzierung“ aus oder ist damit zu rechnen, dass das Bildportal aufgrund seines Geschäftsmodells (z.B. geringere Provisionseinnahmen als Wettbewerber) dauerhaft subventioniert werden muss?

31. Wer hat das Geschäftsmodell des Bildportals festgelegt? Liegt ein Business-Plan vor? Haben Fachleute, insbesondere Banken den Business-Plan geprüft? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

32. Hat der BJV (z. B. auf der letzten Gesamtvorstandssitzung in Halle) versucht, den DJV und/oder andere Landesverbände zu Beiträgen für das Projekt Bildportal zu bewegen? Wenn ja: Warum war das erfolglos?

33. Worauf beruht die für 2004 verzeichnete Mehreinnahme von 8.808 Euro?

34. Für welche Zwecke unterhielt der BJV in 2004 Rücklagen in Höhe von 937.874,83 Euro (944.235,17 Euro abzüglich Entnahme von 6.360,34 Euro)? Ist es mit dem Satzungszweck des BJV vereinbar, anstelle von Leistungen für Mitglieder oder entsprechender Beitragssenkung ein offensichtlich gar nicht benötigtes Geldvermögen anzuhäufen?

35. Welche Kosten einschließlich anteiliger Aufwendungen für Löhne und Gehälter hat der BJV für den Streik der Zeitungsredakteure im Frühjahr 2004 aufgewendet?

36. Welche Vorteile wurden für den BJV und seine Mitglieder durch die getätigten streikbedingten Aufwendungen erreicht?

37. Welche Erkenntnisse hat der BJV über Freie Journalisten, die BJV-Mitglieder sind und während des Streiks der Redakteure deren Arbeit ganz oder teilweise übernommen haben? Wurden diese Freien Journalisten namentlich erfasst? Wurden Maßnahmen gegen sie ergriffen? Welche Mittel stehen dem BJV zur Unterbindung von Streikbruch durch Mitglieder zur Verfügung, die selbst keine Arbeitnehmer sind?

38. Wie überprüft der BJV, dass die vom ihm bzw. vom DJV mit Geltung für Bayern abgeschlossenen Tarifverträge tatsächlich eingehalten werden? Werden die in Bayern derzeit geltenden Tarifverträge tatsächlich in allen Unternehmen vollständig eingehalten? Was hat der BJV unternommen, wenn er einen Verstoß gegen einen geltenden Tarifvertrag gemeldet erhielt bzw. festgestellt hat?

39. Wie viele hauptamtliche Bedienstete sind beim BJV mit der fortlaufenden Prüfung der Einhaltung von Tarifverträgen befasst? Weist dies ein Geschäftsverteilungsplan aus?

40. Wie viele Mitglieder, die fest angestellte Arbeitnehmer sind, hat der BJV jeweils in den Bereichen Zeitungen, Zeitschriften, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk und Pressesprecher im öffentlichen und privaten Dienst?

41. Wie ist gewährleistet, dass der BJV bezüglich der Zahl der bei ihm organisierten Arbeitnehmer in den jeweiligen Bereichen über stets aktuelle Zahlen verfügt?

42. Wie ist gewährleistet, dass der BJV den Status einer tariffähigen Arbeitnehmerkoalition behalten kann, obwohl die weit überwiegende Mehrheit seiner Mitglieder nicht Arbeitnehmer ist und die Minderheit der Arbeitnehmer jederzeit überstimmt werden kann?

43. Wie ist gewährleistet, dass der BJV trotz der Mehrheitsverhältnisse Arbeitnehmerinteressen auch gegen soziale Gegenspieler wie Verleger und mit Arbeitnehmern konkurrierende Freie Journalisten vertreten kann?

44. Ist der BJV angesichts der geringen Mobilisierung und des massiven Streikbruchs bei dem nach außen fast unbemerkten Zeitungsstreik im Frühjahr 2004 noch streikfähig? Welche Maßnahmen beabsichtigt der BJV, um die Streikbereitschaft und -fähigkeit zu fördern?

45. Warum legt der BJV nicht anhand von Zahlen dar, welcher Anteil an den Beitragseinnahmen welcher Mitgliedergruppe (Feste, Freie, Rentner, etc.) zugute kommt?

46. In wie vielen Fällen hat der BJV in 2004 überprüft, ob Mitglieder nicht oder nicht mehr hauptberuflich journalistisch tätig sind? Wie viele Mitglieder wurden infolge dessen aus dem BJV ausgeschlossen?

47. In wie vielen Fällen sind derzeit Ausschlussverfahren gegen BJV-Mitglieder anhängig? Was wird diesen vorgeworfen ?

48. Warum hat der Landesvorsitzende Dr. Stöckel im Vorfeld der Bezirksversammlung München-Oberbayern verlangt, den als Diskussionsteilnehmer vorgesehenen liberalen Journalisten Hans Werner Conen auszuladen und sich geweigert, mit Conen zu sprechen? Wird im BJV anhand der politischen Meinung entschieden, ob jemand mitdiskutieren darf oder nicht?

49. Trifft es zu, dass der Landesvorsitzende Dr. Stöckel einem BJV-Funktionär bei der Bezirksversammlung München-Oberbayern vorgeworfen hat, er vertrete Conens liberale Meinung, und hierfür sei im BJV kein Platz? Wer bestimmt, für welche politische Meinungen im BJV Platz ist?

50. Welche Zahlungen und/oder geldwerte Leistungen haben unabhängig vom Rechtsgrund welche Mitglieder des Landesvorstands und/oder welche Mitglieder der weiteren Gremien des Vereins im Jahre 2004 erhalten? (Bitte geben Sie ggf. Brutto-Beträge unter Einschluss von Abzügen für öffentlich-rechtliche Abgaben an.)

51. Welche Zahlungen und/oder geldwerte Leistungen hat unabhängig vom Rechtsgrund Frau Geschäftsführerin Frauke Ancker im Jahre 2004 vom Verein erhalten? (Bitte geben Sie ggf. Brutto-Beträge unter Einschluss von Abzügen für öffentlich-rechtliche Abgaben an.)

52. Welche Zahlungen und/oder geldwerte Leistungen betreffen davon die nichtselbständige Tätigkeit der Frau Ancker als Geschäftsführerin des Vereins?

53. Aus welchem Rechtsgrund und mit welcher finanziellen Belastung hat der Verein im zeitlichen Zusammenhang mit dem Geburtstag von Frau Geschäftsführerin Ancker im Jahre 2005 eine Feier mit Gästen veranstaltet? Treffen Berichte zu, nach denen den vom Verein getragenen Aufwendungen steuerlich eine „Nettolohnvereinbarung“ zugrundezulegen ist?

54. Welche finanziellen und organisatorischen Vereinbarungen bestehen zwischen dem Verein und Frau Geschäftsführerin Frauke Ancker bezüglich derer selbständiger Berufsausübung als Rechtsanwältin in den Räumen und mit den Sach- und Personalmitteln des Vereins in München?

55. Wie ist es zu erklären, dass die Vereinsmitgliedschaft des Herrn Dr. Wolfgang Stöckel, der im Schulamt der Stadt Nürnberg hauptberuflich einer nicht-journalistischen Verwaltungstätigkeit nachgeht, offenbar fortdauert, während nach der Satzung nur hauptberufliche Journalisten Mitglied kein können? Wurde Herr Dr. Stöckel nach seiner hauptberuflichen Tätigkeit befragt bzw. hat er sich hierzu erklärt?

56. Trifft es zu, dass der die Herstellung und den Vertrieb des Vereinsorgans „BJV-Report“ betreffende Vertrag mit einem Nürnberger Verlag gekündigt wurde bzw. gekündigt werden soll? Wenn ja: Liegt insoweit ein Beschluss eines Vereinsorgans vor? Welche Gründe sind für die Kündigung maßgeblich? Wird eine Ausschreibung – ggf. eine beschränkte Ausschreibung – der künftig zu erbringenden verlegerischen Leistungen erfolgen? Welche Veränderungen in Bezug auf die Herstellung und den Vertrieb des „BJV-Journal“ hält der geschäftsführende Vorstand für notwendig?

57. Trifft es zu, dass Herr Ulf Froitzheim infolge der unter 56. beschriebenen möglichen Veränderungen zusätzliche Aufgaben gegen zusätzliches Entgelt übernehmen soll? Welche vertraglichen Abmachungen über Leistungen und Entgelt bestehen derzeit zwischen dem Verein und Herrn Froitzheim und welche sollen noch hinzukommen?

58. Wie viele Rechtschutzersuchen sind dem BJV im Jahre 2004 zugegangen? In wie vielen Fällen davon wurde tatsächlich Rechtsschutz gewährt? Welchen Gesamtaufwand in Euro einschließlich der zurechenbaren Vergütungsanteile der Bediensteten des Vereins hat der Rechtsschutz im Jahre 2004 verursacht? Welcher Teilaufwand entfällt auf Rechtsschutzfälle fest angestellter BJV-Mitglieder, welcher auf Rechtsschutzfälle freiberuflicher BJV-Mitglieder und welcher auf Rechtsschutzfälle nicht-journalistischer BJV-Mitglieder (z.B. Rentner, Beschäftigter im öffentlichen Dienst, Arbeitlose, usw.)?

59. Mit welchen Auswirkungen auf die Mitgliederzahl und die Beitragseinnahmen des BJV rechnet der geschäftsführende Vorstand für den Fall, dass in Zukunft (vergl. satzungsändernde Anträge, insbesondere § 4 Abs. 2 und 4 n. F.) nur hauptberufliche Journalisten aufgenommen und während der Mitgliedschaft die Hauptberuflichkeit fortlaufend überprüft wird? Welche tatsächlichen aktuellen Erkenntnisse hat der Verein bezüglich der derzeit ausgeübten Tätigkeiten seiner sämtlichen Mitglieder? Plant der Verein, von allen Mitgliedern regelmäßig Nachweise der hauptberuflichen Tätigkeit zu fordern?

60. Wie beabsichtigt der BJV für den Fall der Annahme der vom geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagenen Änderung in § 4 Abs. 2 lit. b der Satzung (n. F.) zu überprüfen, ob der Bewerber oder das Mitglied „im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte“ ist? Was sind „bürgerliche Ehrenrechte“ im Sinne der BJV-Satzung? Wer ist für die Feststellung zuständig?

61. Wie beabsichtigt der BJV im Falle der Annahme der vom geschäftsführenden Vorstand vorgeschlagenen Änderung in § 3 Abs. 1 lit. b der Satzung (n. F.) zu überprüfen, ob ein Mitglied „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt“? Worin besteht die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ im Sinne der BJV-Satzung? Wer ist für die Feststellung zuständig?

62. Gehört zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ die Meinungsfreiheit? Darf ein BJV-Mitglied außerhalb und innerhalb des Vereins Meinungen äußern, die mit Mehrheitsbeschlüssen von Vereinsorganen oder Ansichten des Landesvorstands nicht übereinstimmen (z.B. zur Wirtschafts-, Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik)?

63. Wie beabsichtigt der BJV in Bezug auf Mitglieder oder Bewerber zu verfahren, wenn diese in Ausübung ihres journalistischen Berufs in Zeitungen, Zeitschriften oder Rundfunksendungen in Berichten und Kommentaren oder sonst Meinungen äußern, die Mehrheitsbeschlüssen des Vereins oder seinen sonstigen Grundsätzen zuwiderlaufen? Müssen BJV-Mitglieder insbesondere dann mit vereinsrechtlichen Sanktionen bis zum Ausschluss rechnen, wenn sie Kritik am BJV oder an Gewerkschaften oder am Solidaritätsverständnis von Gewerkschaften üben?

64. Hat die Mitgliedschaft im BJV eine verpflichtende Wirkung für die Mitglieder im Hinblick auf die Äußerung von Meinungen? Umfasst die Pflicht zur „Solidarität“ eine Einschränkung der Meinungsfreiheit?

65. Im Zusammenhang mit seinen satzungsändernden Anträgen verweist der geschäftsführende Vorstand auf „DJV-Empfehlungen“. Bitte legen Sie diese Empfehlungen vor.